VI. TEIL.
Schlußbestimmungen.
.
Dieser Vertrag wird ratifiziert, die Ratifikationsurkunden werden in Beograd ausgetauscht werden.
Beachte: Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.
