Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die bis 15f berühren nicht die Bestimmungen des Vertrages vom 1. April 1955 zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Vollstreckung von Unterhaltstiteln.