Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. ABSCHNITT

Aufmachung

Trennung und Kennzeichnung

. Vermehrungsgut ist bei der Ernte, der Aufbereitung, der Lagerung, der Beförderung und der Anzucht nach der Sorte und gegebenenfalls bei Vorstufenvermehrungsgut, Basisvermehrungsgut und Zertifiziertem Vermehrungsgut nach dem Klon in Partien getrennt zu halten und zu kennzeichnen.