Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wohnhaussanierungen

Zum Zweck bestmöglicher thermisch-energetischer Wohnhaussanierungen werden Förderungsmodelle mit Anreizsystemen nach den folgenden Kriterien geschaffen:

1. Einbeziehung möglichst der gesamten Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Außentüren, oberste Geschoßdecke, Kellerdecke);

2. abgestufte Förderungssätze oder Darlehensbeträge nach Energieeinsparung, wobei optional ein standardisiert ermittelter maximaler Heizwärmebedarf (HWBBGF) nach Sanierung oder der Grad der Verbesserung gegenüber der Ausgangssituation als Bewertungsbasis herangezogen werden kann;

3. Zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Haustechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen) entsprechend ihrem Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (insbesondere Fernwärmeanschluss und Nutzung erneuerbarer Energien);

4. Einsatz ökologisch unbedenklicher Baustoffe.