Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anreize für zusätzliche Maßnahmen beim Wohnungsneubau

Unbeschadet der Mindestanforderungen nach kommen die Vertragsparteien unter grundsätzlicher Beachtung der Erfordernisse des Immissionsschutzes nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft überein, weitere Anreize insbesondere für folgende energetische und ökologische Maßnahmen im Wohnungsneubau zu schaffen:

1. Erreichen niedrigerer Energiekennzahlen als in den Mindestanforderungen nach ;

2. Einsatz klimaschonender Haustechnik, wobei die Nutzung vorhandener Fernwärme sowie erneuerbarer Energieträger bevorzugt zu unterstützen ist; generell soll bei Verfügbarkeit verschiedener Energieformen und Heizungssysteme eine konsequente Bevorzugung jener Energieträger und -technologien erfolgen, die das geringste Treibhausgaspotential aufweisen (etwa durch differenzierte Förderungshöhen); für die solare Unterstützung der Raumheizung sind besondere Anreize zu setzen;

3. Einsatz von Niedertemperatur-Verteilsystemen und Wärmerückgewinnungssystemen;

4. Einsatz ökologisch unbedenklicher Baustoffe;

5. Zusätzliche ökologische Maßnahmen (zB verkehrs- und flächenverbrauchsminimierende Bebauung).