Übermittlung an die Landesregierung
(1) Der von der Gemeindevertretung beschlossene Flächenwidmungsplan ist der Landesregierung als amtssignierte PDF-Datei elektronisch zu übermitteln.
(2) Gleichzeitig sind auch die dem Flächenwidmungsplan zugrundeliegenden Daten im Dateiformat SHAPE oder GeoPackage () elektronisch zu übermitteln.
