Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inhalt

(1) Der Flächenwidmungsplan ist im Maßstab 1:5.000 für das gesamte Gemeindegebiet als georeferenzierte PDF-Datei darzustellen.

(2) Für die Darstellung des Flächenwidmungsplanes sind die in der Anlage 1 enthaltenen Planzeichen zu verwenden.

(3) Der Flächenwidmungsplan hat außer den Planzeichen folgende Eintragungen zu enthalten:

a) die Bezeichnung der Gemeinde,

b) den Maßstab und den Nordpfeil, die Planzahl und das Datum der Erstellung sowie den DKM-Stand,

c) die Legende der verwendeten Planzeichen,

d) das Datum des Gemeindevertretungsbeschlusses, mit welchem der Flächenwidmungsplan beschlossen wurde und

e) den Genehmigungsvermerk der Landesregierung.