Übermittlung an die Landesregierung
(1) Der von der Gemeindevertretung beschlossene räumliche Entwicklungsplan ist der Landesregierung als amtssignierte PDF-Datei elektronisch zu übermitteln.
(2) Gleichzeitig sind auch die der planlichen Darstellung des räumlichen Entwicklungsplanes zugrundeliegenden Daten im Dateiformat SHAPE oder GeoPackage () elektronisch zu übermitteln.
