Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

*) Übermittlung an die Landesregierung

(1) Der von der Gemeindevertretung beschlossene Bebauungsplan ist der Landesregierung als amtssignierte PDF-Datei elektronisch zu übermitteln.

(2) Gleichzeitig sind auch die der planlichen Darstellung des Bebauungsplanes zugrundeliegenden Daten im Dateiformat SHAPE, GeoPackage oder DXF () elektronisch zu übermitteln.

*) Fassung LGBl.Nr. 12/2024