Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt Bebauungsplan

*) Grundsätze der Erstellung

Die planliche Darstellung des Bebauungsplanes ist in elektronischer Form auf Basis der digitalen Katastralmappe (DKM) oder naturgetreuer Lageplandarstellungen im Dateiformat SHAPE, GeoPackage oder DXF zu erstellen.

*) Fassung LGBl.Nr. 12/2024