Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

Zweck dieser Verordnung ist es, geeignete Pufferzonen zur Erhaltung des günstigen Zustandes der Arten und Lebensräume des Natura 2000 Gebietes „Soren, Gleggen – Köblern, Schweizer Ried und Birken – Schwarzes Zeug“ zu schaffen.