Geschützte Gebietsteile
Die in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 08-06-2007*) dargestellten Grundstücksflächen sind nach dieser Verordnung geschützt.
Beachte: *) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Feldkirch und Dornbirn sowie in den Gemeindeämtern von Dornbirn, Lauterach, Wolfurt und Lustenau während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
