Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Form und Umfang der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus

1. einer Abschlussarbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion),

2. einer Klausurprüfung bestehend aus Klausurarbeiten sowie allenfalls mündlichen Kompensationsprüfungen und

3. einer mündlichen Prüfung.