1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen im Sinn des Salzburger Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 2018 und regelt die Durchführung der Abschlussprüfung.
