Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen im Sinn des Salzburger Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 2018 und regelt die Durchführung der Abschlussprüfung.