Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

Form und Umfang der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus

1. einer Abschlussarbeit einschließlich deren Präsentation und Diskussion

2. einer Klausurprüfung bestehend aus Klausurarbeiten sowie allenfalls mündlichen Kompensationsprüfungen und

3. einer mündlichen Prüfung bestehend aus mündlichen Teilprüfungen.