Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Landesregierung hat für jede Prüfungskommission durch Verordnung zu bestimmen:

a) die ziffernmäßige Höhe der Prüfungsgebühr;

b) die Höhe des Prüfungsentgeltes für jedes Mitglied der Prüfungskommission;

c) soweit erforderlich die gemäß zuständige Behörde.