In einzelnen Verwaltungssachen, die eine Prüfungsgebühr betreffen, entscheidet jene Behörde, bei der die Prüfungskommission eingerichtet ist; ist hierüber nichts bestimmt, entscheidet die Landesregierung.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
In einzelnen Verwaltungssachen, die eine Prüfungsgebühr betreffen, entscheidet jene Behörde, bei der die Prüfungskommission eingerichtet ist; ist hierüber nichts bestimmt, entscheidet die Landesregierung.