Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Registrierung

Der Generaldirektor der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) registriert anlässlich des In-Kraft-Treten dieses Protokolls dieses beim Sekretariat der Vereinten Nationen gemäß Artikel 102 der Satzung der Vereinten Nationen.