Nichts in diesem Zusatzabkommen ist dahin gehend auszulegen, daß es von dem Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates abweicht.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Nichts in diesem Zusatzabkommen ist dahin gehend auszulegen, daß es von dem Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates abweicht.