Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Beratungen über Abänderungen dieses Abkommens können auf Ersuchen jeder einzelnen Vertragspartei aufgenommen werden, wobei jede Änderung im gegenseitigen Einvernehmen festzulegen ist.