Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ankündigung

Die Ankündigung der Vermietung kann durch öffentliche Hinweise, insbesondere auch über Internetportale, Online-Diensteanbieter, Kataloge und dergleichen, sowie an von der Gemeinde oder dem Tourismusverband zur Verfügung gestellten Orten erfolgen.