Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Werden Preise für der Beherbergung dienende Unterkünfte angegeben, so gilt für diese . Die Preise werden vom Gastgewerbetreibenden frei festgelegt und dürfen nicht durch Preisbindungs- oder Bestpreisklauseln durch Buchungsplattformbetreiber eingeschränkt werden. Derartige Klauseln in Verträgen zwischen Gastgewerbetreibenden und Buchungsplattformbetreibern sind absolut nichtig.