Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erklärung zur Sicherheitsorganisation

. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung eine internationale Organisation, die der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit von Behörden im Bereich der Aufgaben nach dient, zur Sicherheitsorganisation zu erklären, wenn

1. anzunehmen ist, daß die Zusammenarbeit mit dieser Organisation wesentlich zur Erfüllung der Aufgaben nach beiträgt, und

2. gegen eine solche Zusammenarbeit keine Bedenken aus den Gründen des oder Abs. 2 Z 2 bestehen.