Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstverhältnisse

Die Beamten der Vertragsstaaten bleiben bei der Aufgabenerfüllung nach diesem Vertrag in Bezug auf ihr Dienst- oder Anstellungsverhältnis sowie in disziplinärer Hinsicht den rechtlichen Vorschriften ihres Staates unterworfen.