Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gebührenbefreiung

Die von den Beamten gemäß ) im Zusammenhang mit ihrem Einsatz auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates benutzten Dienstfahrzeuge werden von Straßen- und Autobahngebühren befreit.