Gebührenbefreiung
Die von den Beamten gemäß ) im Zusammenhang mit ihrem Einsatz auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates benutzten Dienstfahrzeuge werden von Straßen- und Autobahngebühren befreit.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gebührenbefreiung
Die von den Beamten gemäß ) im Zusammenhang mit ihrem Einsatz auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates benutzten Dienstfahrzeuge werden von Straßen- und Autobahngebühren befreit.