Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Krankenfürsorge

. Personen, die Anspruch auf eine monatliche Geldleistung nach diesem Gesetz haben, sind Mitglieder der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien. Im übrigen sind die für Beamte des Dienststandes geltenden Bestimmungen anzuwenden.