Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Form und Gliederung

(1) Der Flächenwidmungsplan gliedert sich in:

- Teil A - Flächenwidmungsteil;

- Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept.

(2) Der Teil A - Flächenwidmung gliedert sich in die plangrafische Darstellung und in den dazugehörigen digitalen Datensatz entsprechend der digitalen Datenschnittstelle (Anlage 4).

(3) Der Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept besteht aus einer plangrafischen Darstellung (Entwicklungsplan), allfälligen Detailplänen und den gegebenenfalls notwendigen ergänzenden textlichen Festlegungen im unbedingt erforderlichen Ausmaß gemäß .