Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Wild wachsende, essbare Pilze dürfen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr in einer Menge von höchstens 2 kg pro Person und Tag gesammelt und befördert werden.

(2) Beim Sammeln von wild wachsenden Pilzen ist die Verwendung von Rechen, Haken und ähnlichen mechanischen Hilfsmitteln verboten.

(3) Organisierte Veranstaltungen zum Sammeln von wild wachsenden Pilzen sind verboten.