Begriffsbestimmungen
. „Nebenwirkung eines Arzneimittels“ ist eine schädliche und unbeabsichtigte Reaktion auf das Arzneimittel.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Begriffsbestimmungen
. „Nebenwirkung eines Arzneimittels“ ist eine schädliche und unbeabsichtigte Reaktion auf das Arzneimittel.