Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

. Diese Verordnung findet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung auf

1. in Verkehr gebrachte Arzneimittel,

2. zugelassene Arzneispezialitäten,

3. registrierte traditionelle pflanzliche Arzneispezialitäten,

4. registrierte apothekeneigene Arzneispezialitäten und

5. deren Bestandteile.