Einrichtungs- und Wertgegenstände
Die Träger von Senioren- und Seniorenpflegeheimen haben über die bei der Aufnahme eingebrachten Einrichtungs- und ihnen übergebenen Wertgegenstände ein Protokoll zu errichten. Übergebene Depotgelder sind von ihnen ordnungsgemäß zu verwalten.
