Dauer und Form der Ausbildung
(1) Die Ausbildung erfolgt in Kursen und umfasst 73,4 Unterrichtseinheiten (UE).
(2) Eine Unterrichtseinheit dauert mindestens 45 Minuten und höchstens 50 Minuten.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Dauer und Form der Ausbildung
(1) Die Ausbildung erfolgt in Kursen und umfasst 73,4 Unterrichtseinheiten (UE).
(2) Eine Unterrichtseinheit dauert mindestens 45 Minuten und höchstens 50 Minuten.