Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dauer und Form der Ausbildung

(1) Die Ausbildung erfolgt in Kursen und umfasst 73,4 Unterrichtseinheiten (UE).

(2) Eine Unterrichtseinheit dauert mindestens 45 Minuten und höchstens 50 Minuten.