Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für alle Personen die Pflegekinder im Sinn des übernehmen. Davon ausgenommen sind sozialpädagogische Pflegestellen und Bereitschaftspflegerinnen gemäß und 7 TKJHG.