Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Küche und Lebensmittelvorratsräume

In der Küche, in Lebensmittelvorrats-, Kühl- und Abwaschräumen müssen die Wände auf eine Höhe von mindestens 1,60 m mit einem waschbaren Belag versehen sein. Der Fußboden muß für Ungeziefer jeder Art undurchdringbar und leicht waschbar sein.