Unterhalt und Erziehungsgeld für Bereitschaftspflegerinnen und Personen, die Minderjährige oder junge Erwachsene im Rahmen einer sozialpädagogischen Pflegestelle betreuen
(1) Unterhalt und Erziehungsgeld werden für Bereitschaftspflegerinnen für jedes Pflegekind wie folgt festgesetzt:
a) Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres täglich
Unterhalt: 11,20 Euro
Erziehungsgeld: 18,70 Euro
Summe: 29,90 Euro
b) vom vollendeten dritten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres täglich
Unterhalt: 11,20 Euro
Erziehungsgeld: 18,70 Euro
Summe: 29,90 Euro
c) vom vollendeten sechsten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres täglich
Unterhalt: 14,10 Euro
Erziehungsgeld: 18,70 Euro
Summe: 32,80 Euro
d) vom vollendeten zehnten bis zur Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres täglich
Unterhalt: 17,40 Euro
Erziehungsgeld: 18,70 Euro
Summe: 36,10 Euro
e) vom vollendeten fünfzehnten Lebensjahr bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres täglich
Unterhalt: 21,70 Euro
Erziehungsgeld: 18,70 Euro
Summe: 40,40 Euro
f) vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres (junge Erwachsene) täglich
Unterhalt: 21,70 Euro
Erziehungsgeld: 18,70 Euro
Summe: 40,40 Euro
(2) Unterhalt und Erziehungsgeld werden für Personen, die Minderjährige oder junge Erwachsene im Rahmen einer sozialpädagogischen Pflegestelle betreuen, für jedes Pflegekind wie folgt festgesetzt:
a) bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres täglich
Unterhalt: 11,20 Euro
Erziehungsgeld: 36,70 Euro
Summe: 47,90 Euro
b) vom vollendeten dritten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres täglich
Unterhalt: 11,20 Euro
Erziehungsgeld: 36,70 Euro
Summe: 47,90 Euro
c) vom vollendeten sechsten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres täglich
Unterhalt: 14,10 Euro
Erziehungsgeld: 36,70 Euro
Summe: 50,80 Euro
d) vom vollendeten zehnten bis zur Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres täglich
Unterhalt: 17,40 Euro
Erziehungsgeld: 36,70 Euro
Summe: 54,10 Euro
e) vom vollendeten fünfzehnten Lebensjahr bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres täglich
Unterhalt: 21,70 Euro
Erziehungsgeld: 36,70 Euro
Summe: 58,40 Euro
f) vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres (junge Erwachsene) täglich
Unterhalt: 21,70 Euro
Erziehungsgeld: 36,70 Euro
Summe: 58,40 Euro
