Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unterhalt und Erziehungsgeld für Bereitschaftspflegerinnen und Personen, die Minderjährige oder junge Erwachsene im Rahmen einer sozialpädagogischen Pflegestelle betreuen

(1) Unterhalt und Erziehungsgeld werden für Bereitschaftspflegerinnen für jedes Pflegekind wie folgt festgesetzt:

a) Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres täglich

Unterhalt: 11,20 Euro

Erziehungsgeld: 18,70 Euro

Summe: 29,90 Euro

b) vom vollendeten dritten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres täglich

Unterhalt: 11,20 Euro

Erziehungsgeld: 18,70 Euro

Summe: 29,90 Euro

c) vom vollendeten sechsten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres täglich

Unterhalt: 14,10 Euro

Erziehungsgeld: 18,70 Euro

Summe: 32,80 Euro

d) vom vollendeten zehnten bis zur Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres täglich

Unterhalt: 17,40 Euro

Erziehungsgeld: 18,70 Euro

Summe: 36,10 Euro

e) vom vollendeten fünfzehnten Lebensjahr bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres täglich

Unterhalt: 21,70 Euro

Erziehungsgeld: 18,70 Euro

Summe: 40,40 Euro

f) vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres (junge Erwachsene) täglich

Unterhalt: 21,70 Euro

Erziehungsgeld: 18,70 Euro

Summe: 40,40 Euro

(2) Unterhalt und Erziehungsgeld werden für Personen, die Minderjährige oder junge Erwachsene im Rahmen einer sozialpädagogischen Pflegestelle betreuen, für jedes Pflegekind wie folgt festgesetzt:

a) bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres täglich

Unterhalt: 11,20 Euro

Erziehungsgeld: 36,70 Euro

Summe: 47,90 Euro

b) vom vollendeten dritten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres täglich

Unterhalt: 11,20 Euro

Erziehungsgeld: 36,70 Euro

Summe: 47,90 Euro

c) vom vollendeten sechsten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres täglich

Unterhalt: 14,10 Euro

Erziehungsgeld: 36,70 Euro

Summe: 50,80 Euro

d) vom vollendeten zehnten bis zur Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres täglich

Unterhalt: 17,40 Euro

Erziehungsgeld: 36,70 Euro

Summe: 54,10 Euro

e) vom vollendeten fünfzehnten Lebensjahr bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres täglich

Unterhalt: 21,70 Euro

Erziehungsgeld: 36,70 Euro

Summe: 58,40 Euro

f) vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres (junge Erwachsene) täglich

Unterhalt: 21,70 Euro

Erziehungsgeld: 36,70 Euro

Summe: 58,40 Euro