Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unterhalt und Erziehungsgeld für Pflegepersonen

Unterhalt und Erziehungsgeld werden für Pflegepersonen für jedes Pflegekind wie folgt festgesetzt:

a) Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres monatlich

Unterhalt: 340,00 Euro

Erziehungsgeld: 348,50 Euro

Summe: 688,50 Euro

b) vom vollendeten dritten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres monatlich

Unterhalt: 340,00 Euro

Erziehungsgeld: 348,50 Euro

Summe: 688,50 Euro

c) vom vollendeten sechsten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres monatlich

Unterhalt: 430,00 Euro

Erziehungsgeld: 348,50 Euro

Summe: 778,50 Euro

d) vom vollendeten zehnten bis zur Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres monatlich

Unterhalt: 530,00 Euro

Erziehungsgeld: 348,50 Euro

Summe: 878,50 Euro

e) vom vollendeten fünfzehnten Lebensjahr bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres monatlich

Unterhalt: 660,00 Euro

Erziehungsgeld: 348,50 Euro

Summe: 1.008,50 Euro

f) vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres (junge Erwachsene) monatlich

Unterhalt: 660,00 Euro

Erziehungsgeld: 348,50 Euro

Summe: 1.008,50 Euro

Der jeweils höhere Betrag gebührt mit Beginn des Monats, in dem das maßgebliche Lebensjahr vollendet wird.