3. Abschnitt
Sammlung und Ablieferung periodischer elektronischer Medien gemäß § 43b des Mediengesetzes
Zurverfügungstellung automatisiert gesammelter Medieninhalte
. Die Österreichische Nationalbibliothek hat gemäß § 43b Abs. 1 MedienG gesammelte Medieninhalte allen in genannten Bibliotheken auf deren Verlangen zur Verfügung zu stellen.
