Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Sammlung und Ablieferung periodischer elektronischer Medien gemäß § 43b des Mediengesetzes

Zurverfügungstellung automatisiert gesammelter Medieninhalte

. Die Österreichische Nationalbibliothek hat gemäß gesammelte Medieninhalte allen in genannten Bibliotheken auf deren Verlangen zur Verfügung zu stellen.