Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt, soweit im Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist, mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2006, LGBl. Nr. 5/2007, außer Kraft.

(3) und , soweit sich dieser auf bezieht, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.