Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Festlegung strengerer Bestimmungen

Die Behörde kann durch Bescheid oder Verordnung strengere Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung im Sinne von Art. 31 der EU-Pflanzenschädlingsverordnung festlegen. In einem solchen Rechtsakt sind insbesondere die in Frage kommenden Maßnahmen, deren Anwendungsfälle und die Dauer der jeweiligen Maßnahme zu bestimmen.