*) Übertragung von Überwachungsaufgaben
Die Überwachung von Pflanzenschutzgeräten hat im Rahmen der gemäß der Pflanzenschutzmittelverordnung durchzuführenden Betriebskontrollen und Anwendungskontrollen stattzufinden. Das Überwachungsergebnis ist in dem gemäß der Pflanzenschutzmittelverordnung zu erstellenden Protokoll zu dokumentieren.
*) Fassung LGBl.Nr. 99/2020, 33/2022
