Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Übertragung von Überwachungsaufgaben

Die Überwachung von Pflanzenschutzgeräten hat im Rahmen der gemäß der Pflanzenschutzmittelverordnung durchzuführenden Betriebskontrollen und Anwendungskontrollen stattzufinden. Das Überwachungsergebnis ist in dem gemäß der Pflanzenschutzmittelverordnung zu erstellenden Protokoll zu dokumentieren.

*) Fassung LGBl.Nr. 99/2020, 33/2022