§ 10 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, LGBl.Nr. 18/2008, in der Fassung LGBl.Nr. 15/2014, außer Kraft.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
§ 10 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, LGBl.Nr. 18/2008, in der Fassung LGBl.Nr. 15/2014, außer Kraft.