Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Überwachung

Die Landesregierung und die Bezirkshauptmannschaften sind ermächtigt, die Einhaltung der und 1c zu überwachen. Festgestellte Verstöße sind dem Landes-Parteien-Transparenz-Senat () zu melden.