Kündigung des Pensionskassenvertrages
Der Rechtsträger kann einen Pensionskassenvertrag mit einer Pensionskasse bei Erfüllung der Voraussetzungen des des Pensionskassengesetzes kündigen, sofern sämtliche davon erfassten Anwartschafts- und Leistungsberechtigten mit der Kündigung des Pensionskassenvertrages einverstanden sind.
