Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kündigung des Pensionskassenvertrages

Der Rechtsträger kann einen Pensionskassenvertrag mit einer Pensionskasse bei Erfüllung der Voraussetzungen des des Pensionskassengesetzes kündigen, sofern sämtliche davon erfassten Anwartschafts- und Leistungsberechtigten mit der Kündigung des Pensionskassenvertrages einverstanden sind.