Mitwirkung an der Verwaltung
Die Mitwirkung der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten an der Verwaltung der Pensionskasse ergibt sich aus dem Pensionskassengesetz.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Mitwirkung an der Verwaltung
Die Mitwirkung der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten an der Verwaltung der Pensionskasse ergibt sich aus dem Pensionskassengesetz.