Abschnitt 3
Zentralausschuß
Errichtung von Zentralausschüssen
. Umfaßt ein Unternehmen mindestens zwei Betriebe im Sinne des , die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden (§ 4 Abs. 2 PBVG), so ist ein Zentralausschuß zu wählen.
