Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt 3

Zentralausschuß

Errichtung von Zentralausschüssen

. Umfaßt ein Unternehmen mindestens zwei Betriebe im Sinne des , die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden (), so ist ein Zentralausschuß zu wählen.