Reisepässe mit sechsstelliger Zugangsnummer
. Der in § 25 Abs. 21 erster Satz des Passgesetzes 1992 festgelegte Zeitpunkt wird auf 1. Dezember 2023 verschoben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Reisepässe mit sechsstelliger Zugangsnummer
. Der in § 25 Abs. 21 erster Satz des Passgesetzes 1992 festgelegte Zeitpunkt wird auf 1. Dezember 2023 verschoben.