Eigener Wirkungsbereich
Die von der Gemeinde nach diesem Gesetz zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die von der Gemeinde nach diesem Gesetz zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.