. Die Gebühr für die Weiterbehandlung beträgt
1. für die Erteilung eines Patentes 50 Euro,
2. für Registrierung eines Gebrauchsmusters 50 Euro.
Beachte: Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42.
