3. Abschnitt
Anmeldungen auf Grund des PCT
An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren
. Die Gebühren betragen für:
1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale Büro …...50 Euro,
2. die Einleitung der nationalen Phase pro Schutzrecht 50 Euro.
Beachte: Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42.
