Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Preise für Ökostrom aus flüssiger Biomasse

. (1) Für die Abnahme elektrischer Energie aus flüssiger Biomasse wird ein Preis von 5,8 Cent/kWh bestimmt.

(2) Für elektrische Energie, die in KWK-Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich auf Basis von flüssiger Biomasse betrieben werden und für die in dem gemäß bestimmten Zeitraum ein Antrag gemäß auf Abnahme von Ökostrom zu den durch diese Verordnung bestimmten Preisen gestellt worden ist, besteht ein Zuschlag von 2 Cent/kWh, sofern diese Anlagen das Effizienzkriterium gemäß , BGBl. I Nr. 111/2008, erfüllen.

Beachte: Ist auf Vertragsabschlüsse bei Photovoltaik nach dem Inkrafttreten der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 - ÖSET-VO 2012, BGBl. II Nr. 307/2012, bzw. auf Anträge von sonstigen Ökostromanlagen, die nach dem Inkrafttreten der ÖSET-VO 2012 gestellt werden, nicht mehr anzuwenden (vgl. § 14 Abs. 2 ÖSET-VO 2012).